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Teilnahmebedingungen

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von des DLRG Ortsverbandes Neu-Isenburg e.V. durchgeführten Lehrgänge, so weit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Bedingungen ausdrücklich an.

Veranstalter

DLRG Ortsverband Neu-Isenburg e.V.
Friedrich-List-Straße 56
63263  Neu-Isenburg
eMail: info@neu-isenburg.dlrg.de

Anmeldeverfahren

Anmeldungen sind online zu erfolgen. Schriftliche Anmeldungen können in Ausnahmefällen entgegen genommen werden und sind an die in der Lehrgangsauschreibung genannte Adresse zu richten.Telefonische und mündliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Für jeden Teilnehmer sind anzugeben:
Lehrgangsbezeichnung, Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, eMail-Adresse und Geburtsdatum.

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Der Eingang der Anmeldung wird bei nächster Gelegenheit schriftlich, in der Regel per eMail, bestätigt.

Teilnehmerbeitrag / Überweisung

Die Höhe des Teilnehmerbeitrags ist in der Lehrgangsausschreibung, unterschieden nach Mitgliedern des Ortsverband und externen Interessenten, angegeben. Er wird mit der Anmeldung fällig kann überwiesen oder bar bezahlt werden.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Ausschreibung spätestens zum Anmeldeschluss durch geeignete Belege der Lehrgangsleitung nachweisen. Diese ist berechtigt, Teilnehmende wegen fehlender oder ungültiger Unterlagen von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen. Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Zielgruppe

Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausbildungen (z.B. Anfängerschwimmkurs, Erste-Hilfe-Kurs, Rettungsschwimmkurs) ist eine Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich. Einschränkungen der Zielgruppe sind in der Ausschreibung vermerkt (z.B."Nur für Mitglieder", "Nur für Wachmannschft".
Diese Regelung gilt nicht für den Besuch des wöchentlichen Trainings. (siehe unten!)

Abmeldung / Regress

Abmeldungen sind schriftlich an die Anmeldeadresse zu richten.

Abmeldungen bis zum Ablauf des Anmeldeschlusses (Termin des Eingangs) sind kostenfrei. Nach dem Anmeldeschluss ist der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe fällig.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt.

Vergabe der Lehrgangsplätze

Grundsätzlich werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Lehrgangsplätze vorhanden sind, werden diese in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs auf einer Warteliste geführt. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes erfolgen.

Absage von Lehrgängen / Erstattung

Wir behalten uns vor, ausgeschriebene Lehrgänge ohne Angabe von Gründen abzusagen. Ein bereits bezahlter Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall voll erstattet. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch besteht nicht.

Lehrgangsdauer / Leistungsumfang

Die Lehrgangsdauer und die im Teilnehmerbeitrag enthaltenen Leistungen sind der Ausschreibung zu entnehmen.

Übernachtungsmöglichkeiten und die Erstattung von Reisekosten gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang.

Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss erhalten Sie die dafür vorgesehenen Nachweise (Urkunde, Ausweis, Teilnahmebescheinigung). Bei Nichtbestehen oder Nichtanerkennung wegen Unterschreiten der Mindestausbildungszeit ist die Erstattung des Teilnehmerbeitrags ausgeschlossen.

Datenschutz

Der Ortsverband speichert zum Zwecke der Lehrgangsplanung, -durchführung und -dokumentation Ihre personenbezogenen Daten.

Während der Lehrgänge können digitale Dokumentationen (Bilder, Videos, usw.) angefertigt und elektronisch gespeichert werden. Diese dienen dem Ortsverband für Zwecke der Außendarstellung und Werbung in der Presse (auch durch Weitergabe an Journalisten und Redaktionen), im Internet, bei Vereinspräsentationen und in sonstigen Medien. Im Falle einer vorgesehenen, kommerziellen Verwendung durch Dritte holt der Ortsverband das ausdrückliche Einverständnis gesondert ein.

Sicherheit

Den Anordnungen der Ausbilder ist Folge zu leisten! Nichtbeachtung kann zum Ausschluss aus dem Lehrgang führen.

Keine Haftung des Ortsverbandes für Wertsachen!

 

Besondere Regelungen für Schwimmkurse

Organisatorisches

Notwendige Gesundheitsnachweise (Selbsterklärung zum Gesundheitszustand) sind vor Kursbeginn zu erbringen. Andernfalls ist eine Teilnahme im Wasser ausgeschlossen.

Der Treffpunkt ist in der Ausschreibung angegeben.

Über absehbare Abwesenheiten ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren.

Sonstiges

Beachte die Baderegeln (z.B. Rutschgefahr)!

Kein Zutritt im Bad in Straßenkleidung!

Teilnahme an Schwimmausbildungen nur für gesunde Teilnehmer. Besonderheiten wie chronische Erkrankungen, Einschränkungen u. ä. sind dem Ausbilder mitzuteilen!

Training

Probeweise kann auch ohne Mitgliedschaft am Training in der jeweiligen Trainingsgruppe teilgenommen werden. Eine vorherige Absprache mit dem Ortsverband ist zwingend erforderlich. Vor der ersten Teilnahme ist die Gesundheitsbescheinigung abzugeben. Nach viermaligem Besuch des Trainings ist eine Mitgliedschaft abzuschließen.

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